Was ist die ErgO?
Die Ergänzungsordnung erweitert die jeweils gültige Prüfungsordnung in eurem Semester. Sie ermöglicht vor allem die Änderung der Prüfungsform oder die Verlängerung von Abgabefristen.
Wir haben den wichtigsten Inhalt für Euch hier zusammengefasst. Falls Euch dennoch noch etwas unklar sein sollte oder Ihr konkrete Fragen zu einem individuellem Fall habt, schreibt uns gerne jederzeit an.
Im Zweifelsfall gilt jedoch immer was in eurer jeweilige Studien- / Prüfungsordnung steht.
Weitere Prüfungsinformationen der Fakultät findet ihr auch hier.
Nichtanrechnung von Schließzeiten
- Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Antrag über individuell zu verlängernde Bearbeitungszeiten (auch für Abschlussarbeiten)
- Die Entscheidung kann auch auf Antrag des Studiendekans/der Studiendekanin für Studierende eines Studiengangs, eines Matrikels oder vergleichbare Gruppen gertoffen werden
Freiversuche
Die Freiversuchsregelung gilt für alle Prüfungen, auch für die erste und die zweite Wiederholungsprüfung ("Drittversuch").
Voraussetzung dafür ist lediglich die Anmeldung zur Prüfung! (Nicht die Teilnahme, wie es im WiSe20/21 der Fall war)
Wenn eine Prüfung in diesem Semester nicht bestanden wird, kann diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Die Prüfung wird dann nicht als Prüfungsversuch gewertet.
Ausgeschlossen sind lediglich Abschlussprüfungen (= Bachelor- und Masterarbeiten) sowie das Nicht-Bestehen aufgrund von Täuschung.
Im Krankheitsfall ist weiterhin eine ärztliche Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit einzureichen.
Präsenzprüfungen
- Bei Betretungsverbot aufgrund des Hygienekonzept oder einer freiwilligen Selbstisolation ist der/die Studierende berechtigt, von der Prüfung zurück zu treten
- Dabei ist ein Nachweis durch ein ärztliches Attest oder eine behördliche Bescheinigung erforderlich
- Der Rücktritt muss unverzüglich nach Bekanntwerden der berechtigenden Umstände erfolgen
- Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt erklärt werden (via E-Mail, am besten mit Empfangsbestätigung)
- Frist der Nachreichung von Belegen ist spätestens eine Woche nach Prüfungstermin
- Der Prüfungsausschuss kann im Falle von Kontaktbeschränkungen, Betretungsverboten und aus rechtlichen, räumlichen oder personellen Gründen alternative (digitale) Prüfungsformate festlegen
- Die Frist für Bekanntmachung sind zwei Wochen im Voraus (vs. reguläre Bekanntmachung von einem Monat)
- In diesem Fall ist die Teilnahme an der Distanzprüfung freiwillig
Bei Nichtablegung der Distanzprüfung ist die Prüfung in der Form wie sie im Prüfungsplan festgelegt wurde zum nächstmöglichen regulären Termin durchzuführen
Prüfungsabmeldung
- Eine einmalige Abmeldung von der 2. Wiederholungsprüfung (= Drittversuch) ist zulässig,
der nächstmögliche individuelle Prüfungstermin ist wahrzunehmen
Anmeldefristen aus der regulären Prüfungsordnung müssen dennoch berücksichtigt werden! - Prüfungstermine schriftlicher Prüfungen/Modulleistungen müssen mind. Einen Monat vorher bekannt gegeben werden
- Die Abmeldefrist ist mind. 2 Wochen vor Prüfungstermin (statt sonst vier Wochen)
- Die Bekanntgabe des Prüfungsraums erfolgt spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin
- Regelungen zur Krankmeldung bleiben wie gewohnt bestehen
Online Klausuren / digitale Hausarbeiten
- Bearbeitung eines vorgegebenen Themas/Aufgabenstellung innerhalb vorgegebener Zeit
- Die Bearbeitungsfrist muss bereit vorab festgelegt und über das Prüfungsamt bekannt gegeben werden (= Prüfungsplan)
- Die Aufgabenstellungen werden über OPAL bereitgestellt
- Die Abgabe erfolgt ebenfalls über OPAL oder hilfsweise als Textdatei/Foto an eine in der Aufgabenstellung genannte E-Mail-Adresse
- Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 60 und 300 min
- Abweichungen der Bearbeitungsdauer in der Aufgabenstellung von Veröffentlichungen im Prüfungsplan sind Formfehler und somit anfechtbar!
- Mit Abgabe der Prüfung bestätigt der/die Studierende, die Aufgabe eigenständig und ohne unerlaubte Hilfsmittel bearbeitet zu haben
(mündliche) Prüfungen als Videokonferenz
- Mündliche Prüfungen können in Form von Videokonferenzen abgelegt werden
- Die Zustimmung des/der Studierenden ist erforderlich
diese gilt als erteilt, wenn die Prüfung ohne Widerspruch beginnt
wenn keine Zustimmung vorliegt, ist eine Wiederholung zum nächsten Regelprüfungstermin erforderlich - Sichtkontakt muss jederzeit gegeben sein (Videoübertragung)
davon ausgenommen sind Präsentationen in Gruppen als Prüfungs(vor)leistung im Rahmen der Vorlesungen - Nicht erforderliche Geräte sind auszuschalten
- Die Bewertung findet durch mind. Zwei Prüfenden (oder einem Prüfenden und einem Beisitzenden) statt
- Die Prüfung wird von Beginn bis Ende protokolliert
Unterbrechungen und technische Störungen werden dabei erfasst
Technische Störungen
- Dem/der Studierenden dürfen keine Nachteile entstehen
- Es gilt eine Frist von 10 min, um die Störung zu beheben, die Prüfungsdauer wird um den Zeitraum der Störung verlängert
- Wenn die Frist überschritten wird, gilt die Prüfung als nicht abgelegt (keine Anrechnung als Prüfungsversuch)
eine Wiederholung soll möglichst noch im selben Semester stattfinden - Wenn eine Störung > 10 min im letzten Drittel auftritt:
- kann die Prüfung mit Zustimmung des/der Studierenden fortgesetzt werden oder
- als volle Prüfungsleistung angerechnet werden, wenn die erbrachte Leistung zur Bewertung ausreicht
- Die Prüfung kann nicht fortgesetzt werden, wenn eine Störung > 1/3 der gesamten Prüfungsdauer ist
eien Wiederholung soll möglichst noch im selben Semester stattfinden
Gruppenprüfungen
- Sind mit max. vier Studierenden zulässig, solange eine Einzelbetrachtung der Leistung möglich ist
- Bei technischen Störungen eines Teilnehmenden wird bis zu 10 min für alle unterbrochen
- Wenn die Störung nicht innerhalb der Frist behoben wird, gilt die Prüfung nur für den/die Betroffene*n als nicht abgelegt (keine Anrechnung als Prüfungsversuch)
Wiederholung möglichst im selben Semester
Prüfung wird für alle anderen Gruppenmitglieder um die Zeit der Unterbrechung verlängert - Bei mehrmaligen Störungen derselben Person ist die Prüfung für diese zu beenden
die restlichen Teilnehmer können die Prüfung ohne weitere Unterbrechung fortsetzen